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Das deutsche Aufenthaltsrecht regelt alle rechtlichen Bestimmungen für die Einreise, den Aufenthalt und den Aufenthaltstitel von Ausländern in Deutschland. Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich der Regelungen, die sowohl für Staatsangehörige von Drittstaaten (Nicht-EU-Ausländer) als auch für EU-Bürger und deren Familienangehörige relevant sind.
Das Asylrecht bezeichnet das Recht von Menschen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden, Schutz in einem anderen Land zu suchen und dort Aufenthalt zu erhalten. In Deutschland entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über einen gestellten Asylantrag. Gegen einen Ablehnungsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden
Im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts betragen die Kosten einer rechtsanwaltlichen Erstberatung bei uns pauschal 150,-€ (inklusive MwSt.).
In einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten und zeigen auf, mit welchen weiteren Kosten Sie zu rechnen haben.
Sie können selbstverständlich persönlich oder auch telefonisch mit uns in Kontakt treten. Als weitere Möglichkeit können Sie unser Kontaktformular für Aufenthalts- und Asylrecht nutzen. Wir werden uns anschließend schnellstmöglich zunächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Das Aufenthalts- und Asylrecht ist ein zentrales Thema im deutschen Migrationsrecht. Es regelt, unter welchen Bedingungen Menschen aus anderen Ländern in Deutschland leben dürfen und wie sie Schutz vor Verfolgung erhalten können.
Das Aufenthaltsrecht umfasst verschiedene Arten von Genehmigungen, die es Ausländern erlauben, in Deutschland zu leben. Die Aufenthaltserlaubnis ist oft befristet und zweckgebunden, z. B. für Ausbildung oder Arbeit. Eine Niederlassungserlaubnis hingegen ist unbefristet und bietet mehr Sicherheit und Rechte. Die Duldung stellt keinen legalen Aufenthalt dar, erlaubt aber das vorübergehende Verbleiben in Deutschland aus humanitären Gründen. Familiennachzug ermöglicht es, nahe Angehörige unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland zu holen, um Familien wieder zu vereinen.
Das Asylrecht schützt Menschen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden. Ein Asylantrag kann in Deutschland gestellt werden, um Schutz zu suchen. Das Anerkennungsverfahren umfasst mehrere Stadien, von der Antragstellung bis zur Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Falle einer Ablehnung stehen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Besondere Regelungen gibt es für besonders schutzbedürftige Gruppen wie unbegleitete Minderjährige und Opfer von Menschenhandel.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie in allen Fragen des Aufenthalts- und Asylrechts. Wir bieten individuelle Beratungen, helfen bei der Antragstellung und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten. Unser Ziel ist es, Ihnen zu einem sicheren und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen. Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre persönliche Situation und bieten umfassende Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren. Zudem beraten wir Sie zu Integrationsmaßnahmen und sozialen Unterstützungsmöglichkeiten, um Ihnen den Start in ein neues Leben zu erleichtern.
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