Sozialrecht

Tätigkeitsfeld im Sozialrecht

Hatten Sie einen Arbeitsunfall, besteht die Möglichkeit, bei Bedarf eine entsprechende Reha zu beantragen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Hilfsmittel benötigen. Zu jedem Antrag erstellt die Behörde ferner einen Bescheid. Ist die vom Amt getroffene Entscheidung nicht in Ihrem Sinne, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wird dieser nicht akzeptiert, lässt sich der Antrag auf Heilmittel oder eine Kur auch vor einem Sozialgericht verhandeln. Des Weiteren ist die zuständige Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Erwerbs­minderungs­rente beantragen wollen. Eine solche leistet, sofern Sie nicht mehr in der Lage sind, eine Tätigkeit auszuüben. Welche sozialen Leistungen dem Antragsteller zustehen, kann überdies auch vom festgestellten Pflegegrad abhängen. Eine Entscheidung dazu fällt das Amt ebenfalls über einen Bescheid. Wird die gewünschte Kur oder Reha nicht bewilligt, können Sie Rechtsmittel einlegen. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann deckt diese womöglich die Kosten des Widerspruchs ab.

Kosten im Sozialrecht

Behörden entscheiden durch Bescheide. Gegen einen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann eine Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. 

Verfügen Sie über eine Rechts­schutz­versicherung, prüfen wir, ob diese die Kosten für das Widerspruchsverfahren und ein eventuell anschließendes Klageverfahren ganz oder zumindest teilweise übernimmt. 

Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert und aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, für die Kosten einer Rechtsberatung aufzukommen, besteht die Möglichkeit, Beratungs- und Prozess­kostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden vom Staat getragen. 

Sind Sie weder rechtsschutzversichert noch berechtigt Beratungshilfe- und Prozess­kostenhilfe in Anspruch zu nehmen, betragen die Kosten einer rechtsanwaltlichen Erstberatung im Sozialrecht, z.B. bei Anspruch auf Krankengeld oder nach einem Arbeits­unfall, pauschal 150,-€ (inklusive MwSt.). Die Kosten für ein Wider­spruchs­verfahren liegen bei ca. 400,- bis 600,- €. Die Kosten der Erstberatung werden hier von uns angerechnet. Muss eine Klage erhoben werden, betragen die Kosten in der Regel zwischen 450,- € und 1.250,- € (inklusive MwSt.).

Das Beste kommt zum Schluss. War der Bescheid rechtswidrig, muss Ihnen die Behörde die gesamten oder zumindest einen Großteil unserer Kosten erstatten.

Kontaktformular Sozialrecht

Sie können selbstverständlich persönlich oder auch telefonisch mit uns in Kontakt treten. Als weitere Möglichkeit können Sie unser Kontaktformular für Sozialrechtsangelegenheiten nutzen. Wir werden uns anschließend schnellstmöglich zunächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit, damit wir Sie unverbindlich und für Sie kostenlos kontaktieren können.

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