Familienrecht & Erbrecht

Juristische Sachverhalte rund um Ehe, Lebenspartnerschaften, Verwandtschaftsverhältnisse und allgemeine Familienangelegenheiten sind im Familienrecht geregelt. Wir bieten Ihnen als erfahrene Kanzlei ein umfassendes Leistungsspektrum bei rechtlichen Fragen zum Familienleben.

Tätigkeitsfelder

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zum Beispiel im Fall einer Scheidung. Wir klären mit Ihnen gemeinsam schon wichtige Dinge vor der Scheidung. Dazu zählt etwa die frühzeitige Aufteilung des Vermögens. Auch bei Fragen zu Zugewinn oder Gütertrennung können Sie mit uns sprechen. Sind bei einer Scheidung auch Kinder involviert, können Fragen zu Sorgerecht, Unterhalt und Umgangsrecht aufkommen. Wir helfen Ihnen bei allen Anliegen mit individuellen Lösungen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Neben den Kindern kann auch der Ehepartner einen Anspruch auf Unterhalt haben. Unsere Anwälte klären alle aufkommenden Fragen und klagen – falls erforderlich – den Unterhalt vor Gericht ein. Im Bereich Sorgerecht und Umgangsrecht betreuen wir unsere Mandanten ebenfalls. Da es immer um das Wohl des Kindes geht, sollten die Eltern eine einvernehmliche Lösung anstreben. Das Erbrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Gerade Fragen zum Testament können wir fachlich einwandfrei klären. Wir erstellen das Testament nach Ihren Wünschen oder prüfen es bei inhaltlich fragwürdigen Formulierungen. Rund um das Familien- und Erbrecht legen wir besonderen Wert auf eine gesamtheitliche und ehrliche Beratung. Dabei wollen wir zu jeder Zeit das beste Ergebnis für Sie erzielen – ob vor Gericht oder bei außergerichtlichen Gesprächen.

Kosten  

Die Kosten für eine Erstberatung werden häufig von einer Rechtsschutzversicherung erstattet. 

Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein und aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein für die Kosten der Rechtsberatung aufzukommen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe  und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden dann vom Staat getragen. 

Sind Sie weder rechtsschutzversichert noch berechtigt, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, betragen die Kosten für eine Erstberatung im Familien- und Erbrecht bei uns pauschal 150,- € (inklusive MwSt.). In dem ausführlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten und zeigen auf, mit welchen weiteren Kosten Sie zu rechnen haben.

Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung eines Testaments hängen vom jeweiligen Aufwand ab.

Kontaktformular Familien- und Erbrecht

Sie können selbstverständlich persönlich oder auch telefonisch mit uns in Kontakt treten. Als weitere Möglichkeit können Sie unser Kontaktformular für Arzthaftungsangelegenheiten nutzen. Wir werden uns anschließend schnellstmöglich zunächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit, damit wir Sie unverbindlich und für Sie kostenlos kontaktieren können.

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