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04443 9535876
Termine nach Vereinbarung
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, werden die Kosten für eine Erstberatung, eine Unfallregulierung und auch für eine Verteidigung im Bußgeldverfahren oder im Strafverfahren in der Regel von dieser erstattet.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein und aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, für die Kosten der Rechtsberatung aufzukommen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden dann vom Staat getragen.
Sind Sie weder rechtsschutzversichert noch berechtigt Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, betragen die Kosten einer rechtsanwaltlichen Erstberatung im Verkehrsrecht bei uns pauschal 150,-€ (inklusive MwSt.). In dem ausführlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten und zeigen auf, mit welchen weiteren Kosten Sie zu rechnen haben.
Das Beste kommt zum Schluss. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für unsere Tätigkeit erstatten. Auch wenn festgestellt wird, dass der gegen Sie ergangene Bußgeldbescheid oder die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtswidrig war, muss Ihnen die Behörde häufig auch die gesamten, oder zumindest einen Großteil, unserer Kosten erstatten.
Sie können selbstverständlich persönlich oder auch telefonisch mit uns in Kontakt treten. Als weitere Möglichkeit können Sie unser Kontaktformular für Verkehrsrecht nutzen. Wir werden uns anschließend schnellstmöglich zunächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Jahnstraße 16, 49413 Dinklage, Deutschland
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