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Das Verkehrsstrafrecht als Sonderform des Verkehrsrechts ist Teil des Strafrechts und befasst sich mit den Verkehrsstraftaten. Es grenzt sich von den Verkehrsordnungswidrigkeiten ab und behandelt schwerwiegendere Vergehen im Straßenverkehr.
Das Verkehrsstrafrecht behandelt schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr, die über einfache Ordnungswidrigkeiten hinausgehen. Es umfasst Vergehen wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht. Diese Taten gefährden nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, sondern stellen auch strafrechtlich relevante Handlungen dar, die entsprechend geahndet werden.
Verkehrsstraftaten werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Bei hinreichendem Tatverdacht stellt die Staatsanwaltschaft entweder einen Antrag auf Strafbefehl beim Gericht oder erhebt Anklage. Das Ziel ist die Durchsetzung des Strafrechts und die Ahndung von Verkehrsstraftaten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und strafrechtliche Sanktionen durchzusetzen.
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