Hauptstelle:
Außenstelle:
04443 9535876
Termine nach Vereinbarung
Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine wiederholte stationäre Reha-Maßnahme zahlen, wenn der Patient erneut 25 kg zugenommen hat. Dies entschied das Sozialgericht Mannheim im Fall eines Mannes der seit Jahren unter extremen Übergewicht litt und nach seiner ersten Reha wieder deutlich zugenommen hatte. Eine erneute Reha wollte die Krankenkasse aber nicht zahlen. Zu Unrecht, entschied das Sozialgericht Mannheim, da es eine dringende medizinische Indikation für die Reha-Maßnahme gebe. Offensichtlich sei es dem Kläger nicht gelungen, die ihm vermittelten Bewältigungsstrategien in seinen Alltag zu integrieren, so dass er wieder 25 kg zugenommen habe. Wegen der besonderen Komplexität des beim Kläger bestehenden Krankheitsbildes seien eine engmaschige Überwachung der Kalorienzufuhr, eine internistische Behandlung, Sport- und Bewegungsangebote sowie eine intensive Psychotherapie erforderlich. Die nach der letzten stationären Maßnahme durchgeführte ambulante psychotherapeutische Behandlung sei nicht erfolgreich gewesen. Daher sei eine erneute stationäre Behandlung dringend erforderlich, so die Mannheimer Sozialrichter.Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine wiederholte stationäre Reha-Maßnahme zahlen, wenn der Patient erneut 25 kg zugenommen hat. Dies entschied das Sozialgericht Mannheim im Fall eines Mannes der seit Jahren unter extremen Übergewicht litt und nach seiner ersten Reha wieder deutlich zugenommen hatte. Eine erneute Reha wollte die Krankenkasse aber nicht zahlen. Zu Unrecht, entschied das Sozialgericht Mannheim, da es eine dringende medizinische Indikation für die Reha-Maßnahme gebe. Offensichtlich sei es dem Kläger nicht gelungen, die ihm vermittelten Bewältigungsstrategien in seinen Alltag zu integrieren, so dass er wieder 25 kg zugenommen habe. Wegen der besonderen Komplexität des beim Kläger bestehenden Krankheitsbildes seien eine engmaschige Überwachung der Kalorienzufuhr, eine internistische Behandlung, Sport- und Bewegungsangebote sowie eine intensive Psychotherapie erforderlich. Die nach der letzten stationären Maßnahme durchgeführte ambulante psychotherapeutische Behandlung sei nicht erfolgreich gewesen. Daher sei eine erneute stationäre Behandlung dringend erforderlich, so die Mannheimer Sozialrichter.
Außenstelle:
Jahnstraße 16, 49413 Dinklage, Deutschland
04443 9535876
Termine nach Vereinbarung