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Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten für eine Fettschürzenresektion in Höhe von rund 5.712 Euro bei einer Krankenschwester übernehmen muss, die aufgrund einer Diät rund 46 kg abnahm. Zwar lag laut Gericht bei der Frau keine funktionellen Einschränkungen vor, die einen Krankheitswert darstellen, aber sehr wohl eine Entstellung, die diese Operation für geboten erscheinen lasse. Die behandlungsbedürftige Entstellung ergab sich aufgrund der Größe und dem Erscheinungsbild der Fettschürze, so die Osnabrücker Sozialrichter.
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